In Berlin-Reinickendorf sind weit über 9.000 Unternehmen ansässig. Weltbekannte internationale, viele mittelständische und auch zahlreiche kleine, feine. Neben der enormen Expertise in diesen Firmen sorgt auch die Politik dafür, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen – etwa durch maßgeschneiderte Fördermaßnahmen.
Vielleicht ist bei unserem kleinen Überblick über die regionalen Förderprogramme für Ihr Unternehmen ja das passende dabei.
Förderprogramme für die Einstellung von Arbeitnehmern
Lohnkostenzuschüsse für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Nach § 16e SGB II können Arbeitgeber, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für mindestens zwei Jahre bereitstellen, Lohnkostenzuschüsse von 75% des Arbeitsentgelts im ersten und 50% im zweiten Jahr erhalten. Teilzeitbeschäftigungen sind möglich. Vorausgesetzt wird eine Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Jahren. Zusätzlich werden ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für die Arbeitnehmer sowie notwendige Weiterbildungskosten (ganz oder teilweise) übernommen. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
Kontakt: Jobcenter-Berlin-Reinickendorf.AV-Markt@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen: https://www.berlin.de/jobcenter-reinickendorf/markt-und-integration/foerdermoeglichkeiten/artikel.426892.php
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Nach § 16i SGB II können Arbeitgeber, die einen arbeitsmarktfernen, seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung beziehenden über 25-jährigen Menschen sozialversicherungspflichtig einstellen (Voll- und Teilzeit), Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre erhalten. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss jeweils 100%. In den darauffolgenden Jahren mindert er sich um jeweils 10% bis auf 70% im fünften Jahr. Er bemisst sich am Tarif- oder Mindestlohn. Auch hier können Weiterbildungskosten (bis 3.000 Euro) und eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) übernommen werden.
Kontakt: Jobcenter-Berlin-Reinickendorf.AV-Markt@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen: https://www.berlin.de/jobcenter-reinickendorf/markt-und-integration/foerdermoeglichkeiten/artikel.426892.php
Weitere Förderprogramme für Unternehmen
Wirtschaftsförderung Reinickendorf
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung steht Reinickendorfer Unternehmen als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung berät sie zu Fragen rund um das Thema Existenzgründung und versteht sich als Lotse, der die Interessen der Wirtschaft gegenüber der Verwaltung wahrnimmt. Darüber hinaus erhalten Sie hier auch Auskünfte zu Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Reinickendorfer Unternehmen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen derzeit Frau Christine Münzberg (Tel.: 90294-5066) und Herr Christian George (90294-5670) zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es im Bezirk den Unternehmensservice der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, den Sie über Frau Rita Arslan (Tel.: 90294-2273) erreichen können.
Einen Überblick über diese Ansprechpartner und Leistungen des Unternehmensservice Reinickendorf gibt dieser Flyer (PDF).
Berlin, Bund und die EU
Das Land Berlin, der Bund und die EU bieten auch verschiedene weitere Förderprogramme für Träger und Unternehmen an. In Reinickendorf gibt Frau Dr. Dagmar Klein, EU-Beauftragte und Ansprechpartnerin für das Bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit Hilfestellung bei der Auswahl des Programms und bei der Antragstellung.
Lokales Soziales Kapital (LSK)
Das Land Berlin unterstützt mit dem Programm „Lokales soziales Kapital“ Mikroprojekte finanziell, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern. Es werden maximal 10.000 Euro pro Projekt aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin in Form eines Pauschalbetrages zur Verfügung gestellt. Das Interessenbekundungsverfahren für 2018 hat bereits stattgefunden. Für eine Antragstellung für 2019 empfiehlt es sich, regelmäßig auf die Website zu schauen.
Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung (PEB)
Mit dem Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung“ (PEB) werden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen. Mit den Projekten werden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Teilnehmer/innen sind Arbeitslose, auch Langzeitarbeitslose sowie Nichterwerbstätige ab 25 Jahre. Mindestens 20 Prozent der Teilnehmenden sollten 54 Jahre und älter sein.
Die Projektförderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin und wird in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt. Ansprechpartner sind für beide Programme zu finden unter http://www.bbwa-berlin.de/bezirke/reinickendorf.html
Projekte in öffentlich geförderter Beschäftigung
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert Projekte, in denen Menschen arbeiten, die auf dem ersten Arbeitsmarkt zunächst kaum Chancen auf einen baldigen Einstieg haben. Mit den Zuschüssen finanziert das Land Berlin Projekte, die von gesamtstädtischem oder bezirklichem Interesse sind. Das Programm verfolgt zwei Ziele: Zum einen entstehen dort Arbeitsplätze, wo sie in sozialen und kulturellen Einrichtungen auch gebraucht werden. Zum anderen erhalten zuvor arbeitslose Menschen durch einen behutsamen Einstieg in die Arbeit wieder Perspektiven und sammeln wichtige Erfahrungen, die sie für den ersten Arbeitsmarkt stärken.
Gefördert werden können Projekte mit Festkostenzuschüssen, beschäftigungsbegleitendem Coaching und Angeboten für berufsbildende Lehrgänge, wenn die Projektteilnehmenden im Rahmen einer FAV vom Jobcenter finanziert werden.
https://www.zgs-consult.de/arbeit/projekte-in-oeffentlich-gefoerderter-beschaeftigung/
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
Mit dem „Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen“ sollen Berliner KMU durch finanzielle Unterstützung gestärkt werden und mehr Menschen in gute, d. h. sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Mindestlohn und in Vollzeit kommen. Der Landeszuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro wird gewährt bei Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstockern und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.
https://www.zgs-consult.de/arbeit/landeszuschuss-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen/